Bundesförderung für den Bau von Betankungsschiffen für LNG und nachhaltige erneuerbare Kraftstoffalternativen in der Schifffahrt
Die Schifffahrtsbranche befindet sich aufgrund der Klimaschutzanforderungen in einer Umbruchphase. Es existiert eine Vielzahl europäischer und internationaler Initiativen zum Einsatz nachhaltiger alternativer Kraftstoffe in der Schifffahrt. Die Maritime Energiewende erfordert, dass Schiffsantriebe von fossilen auf nachhaltige alternative Kraftstoffe umgestellt werden, damit die Schifffahrt klima- und umweltfreundlicher wird. Es werden verschiedene nachhaltige alternative Kraftstoffe und Antriebstechnologien diskutiert, erforscht, erprobt und weiterentwickelt, die mittel- bis langfristig die Defossilisierung erreichen sollen. Im Fokus stehen diverse synthetische Kraftstoffe auf Basis von erneuerbaren Energien (sogenannte eFuels). Als langfristige Lösungen werden Kraftstoffe und Antriebe mit Netto Null THG-Emissionen dazu benötigt. Als Kraftstoffe werden beispielsweise Methanol oder Wasserstoff und Ammoniak auf Basis von erneuerbaren Energien diskutiert.
„Mit dieser Förderrichtlinie setzt die Bundesregierung finanzielle Anreize für Investitionen in den Neubau von Betankungsschiffen für LNG und nachhaltige erneuerbare Kraftstoffalternativen. Damit soll ein Beitrag zum Aufbau der Betankungsinfrastruktur für LNG und nachhaltige erneuerbare Kraftstoffalternativen, zur Stärkung der Nachfrage nach diesen Kraftstoffen, zur Reduzierung der Luftschadstoffemissionen der Seeschifffahrt und zur Förderung der maritimen Wirtschaft zur Abmilderung der Folgen der COVID 19-Pandemie geleistet werden. […]
Gemäß den Zielen des Konjunkturprogramms der Bundesregierung zur Abfederung der Auswirkungen der COVID 19- Pandemie auf die nationale maritime Industrie sollen Unternehmen gefördert werden, welche den Neubau von Betankungsschiffen bei einer Werft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland in Auftrag geben. Über diese sektorale Wirtschaftsförderung soll die industrielle Wertschöpfung gestärkt und somit Arbeitsplätze gesichert werden.“
Gefördert werden Ausgaben für die Investitionen in den Neubau des Betankungsschiffes, hierin sind auch Planungsausgaben eingeschlossen. Es sind Förderquoten bis zu 35% der beihilfefähigen Ausgaben möglich, genaue Details und die Berechnungsgrundlage entnehmen Sie bitte der Richtlinie, Abschnitt 5.
Gerne unterstützen wir Sie, wenn Sie Interesse an der Nutzung der Richtlinie haben und begleiten Sie im Rahmen der LNG.Agentur Niedersachsen bei der Partnerfindung und Antragstellung.