Die IMO-Ballastwasserkonvention ist am 08. September 2017 in Kraft getreten. Für den Einbau gelten mehrfach verlängerte Fristen in Abhängigkeit von der Erneuerung der IOPP Zertifikate.
In der Übergangszeit gelten die Vorgaben für den Austausch des Ballastwassers in den vorgeschriebenen Seegebieten mit ausreichender Wassertiefe.
Die US-Vorschriften sind seit Dezember 2013 in Kraft und schreiben den Einbau einer Ballastwasserbehandlungsanlage, je nach Kapazität, bis zur nächsten geplanten Trockendockung nach 2014 bzw. 2016 verbindlich vor. Der VDR hat zusammen mit der US Chamber of Shipping viele Reedereien bei der Beantragung von Fristverlängerung beraten.
Jede eingebaute Anlage muss eine eigene und separate USCG-Zulassung vorweisen. Die dafür notwendigen Zulassungstests und Verfahren laufen seit nunmehr zwei Jahren und es sind derzeit sechs Anlagen anerkannt.
Der überarbeitete IMO-Zulassungscode für die IMO-Testverfahren der Anlagen wurde mittlerweile mit den USCG-Vorgaben weitgehend harmonisiert.
Auf Einladung vom VDR, der MARIKO GmbH und des Kompetenzzentrums GreenShipping Niedersachsen werden aktuelle Fragen zum Ballastwasseraustausch, den finalen Vorbereitungen zur Auswahl der geeigneten Anlage sowie zum Einbau bzw. zur Nachrüstung diskutiert und fachliche Empfehlungen geboten.
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