Security Related Training – SRT
Gefahrenabwehr auf dem Schiff für Seeleute mit zugewiesenen Aufgaben
Gefahrenabwehr auf dem Schiff für Seeleute mit zugewiesenen Aufgaben
für Seeleute mit spezifischen Aufgaben im Zusammenhang mit Angelegenheiten der Gefahrenabwehr gemäß §48 See-BV in Verbindung mit Regel VI/6 Absatz 4 und Abschnitt A-VI/6 Absatz 6 des STCW Codes in der jeweils gültigen Fassung.
Hierzu zählen gemäß ISPS-Code alle Besatzungsmitglieder, die Wache gehen oder Kontakt zu Fahrgästen, Passagieren oder Hafenarbeiter und Monteure haben oder Bunker, Ersatzteile, Gepäck, Stores und Proviant oder Ladung übernehmen entsprechend gemäß Regel VI/6 Absatz 4 in Verbindung mit Abschnitt A–VI/6 Absatz 6 und die Inhalte in Tabelle A–VI/6–2 des STCW Codes.
Der 1-tägige Lehrgang mit Prüfung ist fester Bestandteil des Sicherheitsgrundlehrgangs (nach STCW), kann aber auch als Einzelmodul gebucht werden für Personen, die entweder bereits über eine ausländische oder eine alte Sicherheitsgrundbefähigung (vor 2013) verfügen oder die eigentlich keine Sicherheitsgrundausbildung benötigen z.B. “Privately Contracted Armed Security Personnel (PCASP)“ .
Nach erfolgreich bestandener Prüfung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt. Mit dieser Bescheinigung muss der eigentliche Befähigungsnachweis kostenpflichtig beim BSH beantragt werden. Den dazugehörigen Antrag finden Sie hier.
Siehe Anmeldekompass
1 Tag